Ablauf
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben dabei die Möglichkeit, ausführlich Ihre Probleme zu schildern. Gemeinsam legen wir die Beratungsziele und die Beratungsform fest. Die ersten Termine finden in der Regel im wöchentlichen Abstand statt. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die erarbeiteten Aspekte im Alltag umzusetzen, treffen wir uns danach in weitläufigeren Abständen. Die Anzahl der Beratungsstunden hängt von der Komplexität des Falles und dem Beratungsverlauf ab. Alle Entscheidungen werden mit Ihnen abgestimmt.
Kosten
Eine Beratungsstunde umfasst in der Regel 50 Minuten. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Dies birgt den Vorteil, dass Sie Termine ohne lange Wartezeit erhalten können und keine Dokumentation Ihrer Behandlung gegenüber der Krankenkasse erfolgt. Sollten Sie privat versichert sein, ist in vielen Fällen eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich.
Bei der Mediation werden die Kosten des Verfahrens normalerweise gemeinsam und zu gleichen Teilen von den beteiligten Personen getragen. Die Kosten einer Scheidungsmediation sind bei einer Trennung steuerlich absetzbar. (Siehe dazu Mediation als Ehescheidungskosten nach §33 EStG).
Sämtliche Inhalte der Beratung / Mediation unterliegen meiner Schweigepflicht.